Gemäß § 3 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin, ist die Zulassung zum Diplomstudium Humanmedizin an der Medizinischen Universität Graz, im Rahmen eines Studienplatztausches mit der Medizinischen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz, ohne neuerliche Teilnahme am Aufnahmeverfahren möglich.
Für den Studienplatztausch müssen die Tauschpartner*innen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Aufrechte Zulassung und Meldung der Fortsetzung in jenem Semester, das dem Antrag auf Studienplatztausch vorangegangen ist
- Im Wesentlichen gleicher Studienfortschritt (max. 15 ECTS-Differenz)
Ein Tausch ist nur innerhalb einer Studienrichtung möglich.
Bitte beachten Sie, dass gemäß Verordnung der Johannes Kepler Universität Linz, zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen, besonders berücksichtigungswürdige Gründe für den Studienplatztausch sprechen müssen. Es wird daher empfohlen, dem Antrag auf Studienplatztausch eine entsprechende Begründung beizulegen.
Verordnung der Johannes Kepler Universität Linz