Studienberechtigungsprüfung

Personen ohne Reifeprüfung erlangen durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung die allgemeine Universitätsreife für Bachelorstudien und Diplomstudien einer Studienrichtungsgruppe.
Der erfolgreiche Abschluss der Studienberechtigungsprüfung berechtigt Sie zur Zulassung zu allen Studien jener Studienrichtungsgruppe, für welche die Studienberechtigung erworben wurde. Beachten Sie jedoch eventuelle Zulassungsbeschränkungen zu einzelnen Studien! Informationen dazu erhalten Sie bei den jeweiligen Bildungseinrichtungen.
Für die Diplomstudien Human- und Zahnmedizin: Aufnahmeverfahren Med Uni Graz
 
Zur Studienberechtigungsprüfung sind Personen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben und eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen, zuzulassen.
 
Die Studienberechtigungsprüfung umfasst fünf Prüfungen.
Für die Studienrichtungsgruppe I (Humanmedizin/Zahnmedizin) sind folgende Prüfungsfächer positiv zu absolvieren:

  •     Aufsatz über ein allgemeines Thema
  •     Biologie
  •     Physik 1
  •     Chemie 2
  •     Wahlfach

Das Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung unterliegt keinen Fristen und kann somit das ganze Jahr eingereicht werden.

Antrag auf Zulassung

Bevor Sie einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigung stellen können, ist ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Referenten durchzuführen. Für eine Terminvereinbarung ist der zuständige Referent zu kontaktieren:

Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Karl ÖTTL
Lehrstuhl für Physiologische Chemie
Neue Stiftingtalstraße 6/III
8010 Graz
+43 316 385 72121
karl.oettl(at)medunigraz.at

Wird die Antragstellung vom Referenten bewilligt, können Sie den Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung in der Organisationseinheit Studienmanagement einreichen.

Ein vollständiger Zulassungsantrag wird von der Organisationseinheit Studienmanagement dem zuständigen Referenten für die Studienberechtigungsprüfung zugesandt. Nach Erledigung des Antrages durch den Referenten, wird dieser der Organisationseinheit Studienmanagement retourniert.

Die Organisationseinheit Studienmanagement erstellt einen Bescheid, welcher Ihnen per Post zugesandt wird. Nach Erhalt des Bescheides dürfen die im Bescheid angeführten Prüfungen abgelegt werden. Nach Ablegung der fünf Prüfungen wird Ihnen ein Studienberechtigungszeugnis ausgestellt.
Dieses Studienberechtigungszeugnis gilt für jede Universität an der ein Studium der jeweiligen Studienrichtungsgruppe eingerichtet ist.

Prüfungsvorbereitung

Die Art der Prüfungsvorbereitung ist der*dem Kandidat*in freigestellt. Sie*er kann sich im Selbststudium vorbereiten oder am Studienberechtigungslehrgang teilnehmen.
 
Dieser Studienberechtigungslehrgang kann als Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung besucht werden und wird an der Karl-Franzens-Universität Graz angeboten.

Zum Besuch sind berechtigt:

    Bewerber/innen, die mit Bescheid des Rektors zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen wurden.
    Solche Bewerber/innen, die einen Antrag auf Zulassung gestellt haben, oder die Absicht haben, in naher Zukunft einen Antrag auf Zulassung zu stellen. 

Wer sich ohne Vorbereitungslehrgang eigenständig auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereitet, kann sich bezüglich Informationen zum Prüfungsstoff direkt an den*die Prüfer*in wenden. Der Prüfungstermin ist, wenn keiner von dem*der Prüfer*in bekannt gegeben wurde, mit dem*der Prüfer*in zu vereinbaren.

Informationen zur Prüfung

Die Studienberechtigungsprüfung ist grundsätzlich bei den vom Rektorat bestellten Prüfer/innen abzulegen. Eine eventuelle Anrechnung von positiv abgelegten Prüfungen ist mit dem zuständigen Referenten beim Beratungsgespräch abzuklären.  

Zweiter Bildungsweg

Informationen über den zweiten Bildungsweg erhalten Sie auf der Website des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Website der Arbeiterkammer für Steiermark.

Kontakt

Claudia Rabl 
Neue Stiftingtalstraße 6 WEST | Gebäude P | 3. Stock
8010 Graz
T: +43 316 385 73685