Die Habilitation ist in vielen europäischen Ländern die hochrangigste Hochschulprüfung und gilt als Nachweis für eine hervorragende wissenschaftliche oder künstlerische Qualifikation. Im Rahmen des Habilitationsverfahrens wird festgestellt, dass das Fach durch die Habilitand*innen in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten werden kann. Mit der Habilitation erfolgt die Erteilung der „Lehrbefugnis (venia docendi) für ein ganzes wissenschaftliches oder künstlerisches Fach“ (vgl. § 103, UG 2002, österreichisches Universitätsgesetz 2002). Damit ist das Recht verbunden, die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre an einer Universität mittels deren Einrichtungen frei auszuüben sowie wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten (§§ 81 bis 83, § 124) zu betreuen und zu beurteilen.