NiCA

Verschlankung von Prozessen und Vereinfachung der Dokumentation

Pflegepersonen sind während ihrer Arbeitszeit für eine Vielzahl von zeitaufwändigen Aufgaben verantwortlich. Im Bereich Prozessinnovation und Digitalisierung sollen derzeitige Prozesse mit Hilfe von Innovation und Digitalisierung verschlankt werden. Es gibt bereits viele technologische Lösungen, die den Arbeitsalltag von Pflegepersonen vereinfachen könnten, diese haben die Pflegepraxis jedoch noch nicht erreicht. Um das Hauptziel der Verschlankung von Prozessen und Vereinfachung der Dokumentation zu erreichen, wird in mehreren Schritten vorgegangen: Auf die eingehende Analyse der aktuellen Pflegeprozesse erfolgt die Entwicklung, Implementierung und Evaluierung von verschlankten Prozessen, sowie eines selbst entwickelten digitalen Tools zur Vereinfachung des Aufnahmeprozesses. In allen Schritten werden die Endnutzer*innen, also Pflegepersonen und Patient*innen, sowie Interessensvertreter*innen miteinbezogen. Durch die enge Verknüpfung der drei Teilprojekte können die Erkenntnisse der im ersten Teilprojekt gewonnenen Prozessanalyse sowie rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung von digitalen Hilfsmitteln aktiv in den beiden anderen Teilprojekten genutzt werden, um ein tiefgreifendes Verständnis für die aktuellen Pflegeprozesse zu gewinnen. Durch die Konstellation des Konsortiums mit den unterschiedlichen Partner*innen und den Ansatz der Bottom-up-Digitalisierung können die angestrebten Ziele erreicht werden.

Key researcher

Dr.in scient.med.
Katharina Lichtenegger,  BSc MSc
T: +43 316 385 72766

Project manager

Eva Ehmann, BScN MSc

Das in Projekt 1 gewonnene Wissen über aktuelle Pflegeprozesse und Dokumentation wird als Grundlage für Projekt 2 und Projekt 3 genutzt, um Entscheidungsunterstützungsalgorithmen und Datensätze für die Entwicklung von KI-Modellen zu generieren. Diese Entwicklungen aus Projekt 2 und 3 werden direkt Projekt 1 hinsichtlich der Verschlankung von Prozessen und der Vereinfachung von Dokumentationsprozessen beeinflussen. Die in Projekt 1 entwickelten rechtlichen Erkenntnisse werden wiederum in den Projekten 2 und 3 angewandt.