Der Senat gehört neben dem Rektorat und dem Universitätsrat zu den obersten Leitungsorganen der Universität. Zu seinen Hauptaufgaben zählen u. a. die Erlassung der Satzung, die Genehmigung von Curricula, die Mitwirkung an Habilitations- und Berufungsverfahren und die Erstellung eines Dreiervorschlages an den Universitätsrat für die Wahl der*des Rektorin*Rektors. Der Senat setzt sich aus allen Gruppen von Universitätsangehörigen (Universitätsprofessor*innen, Angehörige des Mittelbaus und des allgemeinen Universitätspersonals sowie Studierende) zusammen.