Zulassung

Die Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft setzt den Abschluss eines pflegewissenschaftlich relevanten Bachelorstudiums an einer anerkannten in- oder ausländischen tertiären Ausbildungseinrichtung voraus. Die Entscheidung über die Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft obliegt in erster Instanz dem Rektorat der Medizinischen Universität Graz.

Antragstellung

Um sich für das Masterstudium Pflegewissenschaften anzumelden, führen Sie bitte online eine Studienvoranmeldung durch.

Sollten Sie über einen aktiven MEDonline-Account verfügen (Studierenden- oder Bediensteten-Account) nutzen Sie bitte diesen Account um die Applikation „Meine Studienvoranmeldungen“ aufzurufen. Sollten Sie derzeit über keinen aktiven MEDonline-Account verfügen, klicken Sie hier, um einen MEDonline-Basisaccount für die Abgabe Ihrer Studienvoranmeldung einzurichten.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Studienvoranmeldung bis zu drei Werktage in Anspruch nehmen kann.

Zulassungfristen

Allgemeine Zulassungsfrist und Meldung der Fortsetzung der Studien (Rückmeldung)

Erstzulassungsfristen für PhD und Dr. sci. med. Studierende

SS 2024 09.01. – 31.03.202409.01. – 30.04.2024
WS 2024/2511.07. – 31.10.202411.07. – 30.11.2024
SS 202508.01. – 31.03.202508.01. – 30.04.2025

 

Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, werden Sie ersucht zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorzuweisen. 

Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen ein individuelles Verfahren ist, das einer gewissen Bearbeitungszeit bedarf.

Nach Überprüfung Ihrer Unterlagen werden Sie von uns über das Ergebnis informiert. 

Organisationseinheit Studienmanagement

FB Zulassung durchführen 
T: +43 316 385 71614 & 73688

Verpflichtungserklärung

Im Zuge Ihrer Ausbildung an der Medizinischen Universität Graz werden Sie Kenntnis von Daten erhalten, die einzelnen Personen oder Personengruppen zugeordnet werden können. Daher ist es notwendig eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, mit deren Unterschrift Sie sich zur Geheimhaltungspflicht laut österreichischem Datenschutzgesetz verpflichten. Die Verpflichtungserklärung wird Ihnen im Zuge der Zulassung ausgehändigt.