Für eine Zulassung eines Studiums, dessen Unterrichtssprache (auch) Englisch ist, müssen Englischkenntnisse nachgewiesen werden, sofern Ihre Erstsprache nicht die Unterrichtssprache ist.
Folgende Nachweise für entsprechende Englischkenntnisse werden akzeptiert:
- Reifeprüfungszeugnis in diesem Unterrichtsfach. Der Reifeprüfung müssen zumindest vier Jahre Unterricht in dieser Sprache vorangegangen sein.
- Abgeschlossenes Studium auf Englisch
- TOEFL iBT
- IELTS
- Cambridge Proficiency English CPE
- Cambridge Advanced English CAE
Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Bitte legen Sie Ihren Nachweis der Englischkenntnisse bereits bei der Übermittlung Ihrer Dokumente bei!