Zulassung

Zulassung zum Doktoratsstudium Pflegewissenschaft

Die Zulassung zum Doktoratsstudium Pflegewissenschaft setzt den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums der Pflegewissenschaft oder eines vergleichbaren Studiums voraus. Sie kann auch auf Grund des Abschlusses eines Studiums an einer anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das dem vorhin genannten Masterstudium gleichwertig ist, erfolgen. Die Gleichwertigkeit ist vom Rektorat im Rahmen des Zulassungsverfahrens festzustellen.

Ansuchen um Zulassung

Das Formular Ansuchen um Zulassung zum Doktoratsstudium der Pflegewissenschaft ist für die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen von der/dem Studienbewerber*in auszufüllen und mit dem Nachweis über den erworbenen Studienabschluss einzureichen.

Beim Ansuchen um Zulassung muss die*der Studierende ein Dissertationsthema aus den Themenangeboten, die in der Börse für Abschlussarbeiten (mugthesis) veröffentlicht sind, bekannt geben.

In der Organisationseinheit Studienmanagement einzureichen sind:

 

Zulassungfristen

Allgemeine Zulassungsfrist und Meldung der Fortsetzung der Studien (Rückmeldung)

Erstzulassungsfristen für PhD und Dr. sci. med. Studierende

SS 2024 09.01. – 31.03.202409.01. – 30.04.2024
WS 2024/2511.07. – 31.10.202411.07. – 30.11.2024
SS 202508.01. – 31.03.202508.01. – 30.04.2025

 

Vor dem Antrag auf Zulassung muss mit dem Institut für Pflegewissenschaft Kontakt aufgenommen werden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Kontakt

Mag.a
Sandra Klein 
Universitätsplatz 4/DG
8010 Graz
T: +43 316 385 72083

Organisationseinheit Studienmanagement

FB Zulassung durchführen 
T: +43 316 385 71614 & 73688