Klinische Prüfungen von Arzneimitteln
Die Verordnung (EU) 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln (in Folge „Clinical Trials Regulation“ oder „CTR“ genannt) harmonisiert die Verfahren für die Bewertung und Überwachung von klinischen Prüfungen von Arzneimitteln in der EU und im EWR. Die CTR ermöglicht es den Antragsteller*innen, über eine zentrale Online-Plattform, das so genannte „Clinical Trials Information System“ oder „CTIS“ einen Antrag für die Genehmigung der Durchführung einer klinischen Prüfung in mehreren europäischen Ländern einzureichen, wodurch die Begutachtung solcher multinationaler Prüfungen effizienter werden sollte.
Verfahren bei AMG Studien
Seit dem 31.01.2023 können Anträge auf Genehmigung von klinischen Prüfungen gemäß Arzneimittelgesetz nur mehr gemäß der neuen Verordnungund via CTIS gestellt werden.Eine eigene Einreichung bei der Ethikkommission ist nicht mehr nötig, einziger „point-of-contact“ ist via CTIS die zuständige Behörde (BASG).
Detaillierte Informationen zur Antragstellung in CTIS und zu den nationalen Anforderungen stehen auf der Website der Plattform der CTR Ethikkommissionen zur Verfügung.
Es ist ausschließlich die aktuelle Version der Trial Site Suitability Form (TSSF) zu verwenden. Die Trial Site Suitability Form muss vom Ärztlichen Direktor/der Ärztlichen Direktorin unterschrieben werden. Bevorzugt wird die elektronische Unterschrift.