Förderprogramme

Interne Förderprogramme

Exzellenzstipendien für Promovierte sub auspiciis

Eine Promotion sub auspiciis erhalten Personen in Österreich, die bis zum Doktorat alle Universitätsprüfungen bestmöglich absolviert haben und darüber hinaus auch in der Oberstufe einer höheren Schule alle Klassen mit Vorzug abgeschlossen haben. Mit einem formlosen Ansuchen, einer Beschreibung des Vorhabens und Vorlage einer Kostenaufstellung an die Universität können all jene Personen ein Exzellenzstipendium erhalten, die ab dem Studienjahr 2012/2013 unter den Auspizien des Bundespräsidenten promoviert werden.

Leistungsstipendien

Leistungsstipendien dienen der Anerkennung hervorragender Studienleistungen und werden  gem. § 60 StudFG unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt:

 

Förderungsstipendien

Förderungsstipendien dienen zur Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Dissertationen, Diplom- und Masterarbeiten) von Studierenden.

Otmar-Peischl-Preis

Der Lions Club Graz Schlossberg stellt in Gedenken an ihr Gründungsmitglied Dr. Otmar Peischl der Med Uni Graz für das Jahr 2020 einen Betrag von EUR 2.000 für die Auszeichnung von Diplomarbeiten zur Verfügung. 

Preise für Abschlussarbeiten mit Gender-Bezug

Die Med Uni Graz schreibt in diesem Jahr wieder Preise zur Förderung von hervorragenden Abschlussarbeiten mit Gender-Bezug aus. Dadurch soll der Geschlechterforschung als wissenschaftlicher Aspekt verstärkt Bedeutung verliehen werden.

Die GENDER:UNIT vergibt ein jährliches Preisgeld in der Höhe von EUR 3.000, aufzuteilen auf höchstens drei Personen (z.B. 1. Preis EUR 1500, 2. und 3. Preis EUR 750) für Diplomarbeiten, Masterarbeiten oder Dissertationen aus den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin, Pflegewissenschaft oder Medizinische Wissenschaft, die an der Medizinischen Universität eingereicht wurden. 

Bewerbungsvoraussetzungen
Zur Bewerbung eingeladen sind Studierende, die ihre Abschlussarbeit (Master-, Diplomarbeit oder Dissertation) an der Medizinischen Universität Graz verfasst haben. Die Abschlussarbeit muss im Jahr 2023 oder 2024 fertig gestellt und mit „Sehr gut“ beurteilt worden sein.

Für Bewerber*innen mit Dienstverhältnis zur Medizinischen Universität Graz erfolgt die Auszahlung steuerpflichtig in Form einer Sonderzahlung, dementsprechend verringert sich der Auszahlungsbetrag.

Folgende Kriterien sind zu erfüllen:

  • Die Arbeit muss sich explizit mit einer Gender-Thematik auseinandersetzen, oder innerhalb des gewählten Themas einen deutlichen Gender-Bezug herstellen. Die Ausschreibung richtet sich primär an Arbeiten, die sich tatsächlich durch einen Fokus auf Gender (=soziokulturelles Geschlecht) auszeichnen. Arbeiten, die ausschließlich einen Fokus auf das biologische Geschlecht (sex) bzw. biologische Geschlechtsunterschiede legen, werden entsprechend dieses Kriteriums nur bedingt bei der Auswahl berücksichtigt.
  • Besonders ist neben inhaltlichen Fragestellungen auch auf gendersensible Methodik (Gender-Bias) und einen reflektierten Umgang mit Gender-Aspekten zu achten.

Einzureichen sind (in elektronischer Form):

  • Abschlussarbeit
  • Abstract
  • CV
  • Kurze Darstellung des Gender-Bezugs der Arbeit
  • Kurzes Schreiben des*der Betreuers*Betreuerin (inklusive Bestätigung der Beurteilung)

Die Anträge sind in elektronischer Form bis spätestens 30.09.2024 an die GENDER:UNIT zu richten unter: verena.kuckenberger(at)medunigraz.at.

Stipendien für Studium & Famulatur im Ausland

Studierende der Med Uni Graz können mehrmals pro Studium gefördert ins Ausland gehen.

Studienabschlussstipendium

Der Studienabschluss-Stipendienfonds, dient dazu, dass Studierende, die ihr Studium aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Toleranzzeit beenden konnten, ein Stipendium in der Höhe von € 500.- pro Semester beantragen und dadurch den Studienabschluss in überschaubarer Zeit zu fördern.

USMLE-Stipendium

​Die Med Uni Graz möchte Studierenden der Diplomstudien Human- und Zahnmedizin für den Erwerb des USMLE (United States Medical Examination) – Step 1 eine finanzielle Unterstützungsleistung zukommen lassen. Damit sollen einerseits die Internationalisierung und andererseits die Möglichkeit der Absolventen, nach ihrem Studienabschluss in den USA als Ärztin*Arzt oder Forscher*in tätig zu werden, gefördert werden. Es werden pro Studienjahr zwei Stipendien in der Höhe von € 1500.- vom Rektorat vergeben.

Externe Förderprogramme

Finanzielle Unterstützungen

Studienbeihilfenbehörde

#1 SYMPTOMA, better diagnosis - Stipendium

WKO-Forschungsstipendium