Nostrifizierung

Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums durch das für Studienangelegenheiten zuständige Organ einer Universität bzw. durch das Fachhochschulkollegium. Das bedeutet die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss, das Recht auf Führung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades und die Berechtigung zur Ausübung eines Berufes, die in Österreich mit einem Studienabschluss verbunden ist.

Stichprobentest für die Nostrifizierung Humanmedizin

Der Stichprobentest zur Nostrifizierung des Studiums der Humanmedizin wird seit dem Jahr 2017 von allen Medizinischen Universitäten Österreichs gemeinsam durchgeführt. Nostrifizierungswerber*innen sind berechtigt, an diesem Stichprobentest einmal teilzunehmen. Abhängig vom Ergebnis des Stichprobentests werden den Kandidat*innen­ durch die Medizinische Universität, bei der sie um Nostrifizierung angesucht haben, weitere Auflagen für die Nostrifizierung auferlegt.

Österreichweite Termine für Stichprobentests

Folgende Termine für die Stichprobentests des Jahres 2025 wurden festgelegt: 

  • Med Uni Innsbruck, 05.02.2025 (deadline 12.12.2024)
  • Med Uni Wien, 13.05.2025 (deadline 09.04.2025)
  • Med Uni Graz, 24.09.2025 (deadline 27.08.2025)

Fächer

  • Innere Medizin, Chirurgie und Kinderheilkunde – je 30 Fragen
  • Neurologie, Gynäkologie, Dermatologie und Notfallmedizin – je 25 Fragen
  • Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunden, Psychiatrie, Augenheilkunde je 20 Fragen.
  • Der Test gilt als positiv absolviert wenn je Fach mindestens 60% erreicht wurden.

Ergebnis des Stichprobentests

Stichprobentest positiv

Bewerber*innen, welche zumindest 6 Fachbereiche von 10 positiv absolviert haben (6 oder mehr) werden im Nostrifizierungsbescheid Prüfungen für die negativen Fachbereiche und allenfalls die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit vorgeschrieben.
Aufgrund der länderspezifischen Unterschiede sind Prüfungen aus den Fachbereichen Rezeptierkunde (Pharmakologie) und Gerichtliche Medizin jedenfalls vorzuschreiben.

Stichprobentest negativ

Bewerber*innen, welche weniger als 6 Fachbereiche von 10 positiv absolviert haben (5 oder weniger) werden im Nostrifizierungsbescheid Prüfungen des Regelstudiums und allenfalls die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit vorgeschrieben.
Aufgrund der länderspezifischen Unterschiede sind Prüfungen aus den Fachbereichen Rezeptierkunde (Pharmakologie) und Gerichtliche Medizin jedenfalls vorzuschreiben.

Nostrifizierung nach Stichprobentest

Die im Nostrifizierungsbescheid auferlegten Prüfungen sind Prüfungen im Sinne des UG 2002.

Zur Absolvierung der im Nostrifizierungsbescheid auferlegten Prüfungen werden die Bewerber*innen als außerordentliche Studierende zum Studium der Humanmedizin zugelassen.

Eine Berechtigung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl ist mit der Zulassung als außerordentlicher Studierender nicht verbunden.

Der Stichprobentest ist keine Prüfung gemäß UG 2002 und kann nur einmal abgelegt werden.

Nach positiver Beurteilung der auferlegten Prüfungen – laut Auflagenbescheid- und allenfalls der Abfassung der Diplomarbeit ist die Nostrifizierung beendet. Es kann der Abschlussbescheid zur Nostrifizierung erstellt werden.

Stichprobentest für die Nostrifizierung Zahnmedizin

Der Stichprobentest zur Nostrifizierung des Studiums der Zahnmedizin findet einmal im Semester statt. Nostrifizierungswerber*innen sind berechtigt, an diesem Stichprobentest einmal teilzunehmen. Der Stichprobentest Zahnmedizin besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil.

Fächer

  • Festsitzende und Abnehmbare Prothetik
  • Orale Chirurgie
  • Zahnerhaltung
  • Parodontologie und Prophylaxe

Nostrifizierung nach Stichprobentest

Die im Nostrifizierungsbescheid auferlegten Prüfungen sind Prüfungen im Sinne des UG 2002.

Zur Absolvierung der im Nostrifizierungsbescheid auferlegten Prüfungen werden die Bewerber*innen als außerordentliche Studierende zum Studium der Zahnmedizin zugelassen.

Eine Berechtigung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl ist mit der Zulassung als außerordentlicher Studierender nicht verbunden.

Der Stichprobentest ist keine Prüfung gemäß UG 2002 und kann nur einmal abgelegt werden.

Nach positiver Beurteilung der auferlegten Prüfungen – laut Auflagenbescheid- und allenfalls der Abfassung der Diplomarbeit ist die Nostrifizierung beendet. Es kann der Abschlussbescheid zur Nostrifizierung erstellt werden.

Information zum Stichprobentest

Kontakt

Amtsdirektorin
Christina Bischof MBA MSc
T: +43 316 385 73664