Aufnahmeverfahren

Ablauf nach dem Aufnahmetest

Die Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens werden in der Kalenderwoche 32  bekannt gegeben. Jede*r Studienwerber*in erhält eine individualisierte Rückmeldung in Form eines Einzelergebnisnachweises über das ANV-Webtool.

Nach Bekanntgabe der Ergebnisse über das ANV-Webtool werden jene Studienwerber*innen, die einen Studienplatz erhalten haben, bis spätestens 09. August 2024 per E-Mail über die Durchführung der persönlichen Zulassung zum Studium und die dafür benötigten Unterlagen informiert.

Das E-Mail mit der Verständigung bezüglich der Zulassung zum Studium wird an jene E-Mailadresse, die bei der Internet-Anmeldung angegeben wurde, versandt. Studienbewerber*innen, denen im ANV-Webtool angezeigt wird, dass sie einen Studienplatz erreicht haben, die aber bis 14. August 2024 kein E-Mail erhalten haben, werden dringend gebeten, sich mit der Organisationseinheit Studienmanagement via E-Mail an studium(at)medunigraz.at in Verbindung zu setzen.

Die Zulassung erfolgt im Zeitraum von 19. August 2024 bis 06. September 2024.

Wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht nachgewiesen werden können, kann keine Zulassung erfolgen! Der beim Aufnahmeverfahren erlangte Studienplatz verliert die Gültigkeit.

Da die Unterlagen, welche die Einteilung in das jeweilige Kontingent begründen, nur im Falle der Zuweisung eines Studienplatzes vorzulegen sind, wird besonders darauf hingewiesen, dass eine Einladung zur Zulassung zum Diplomstudium Humanmedizin, wenn diese für das falsche Kontingent ausgesprochen wurde, nicht gültig ist.

Bereits vorab möchten wir auf die Infektionsschutz-Anforderungen für Studierende der Studienrichtungen Human- und Zahnmedizin aufmerksam machen. Ein entsprechender Impfnachweis ist in Form eines Formulars im Rahmen der Zulassung vorzuweisen. Detaillierte Informationen zu den Infektionsschutz-Anforderungen sowie das benötigte Formular finden Sie hier.

Mögliche Nachrückung

Wenn Studienwerber*innen ihre Studienplätze nicht annehmen und die vorgesehene Anzahl von 388 Studienplätzen unterschritten wird, rückt die*der in der Rangliste nächstfolgende Studienbewerber*in, die*der bis dato noch keinen Studienplatz erhalten hat und deren*dessen Nachrückung keinen Verstoß gegen die Anforderungen gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin zur Folge hat, nach. Gibt es mehrere Personen, die diese Kriterien in gleicher Weise erfüllen, werden diese alle zusätzlich aufgenommen.

Studienwerber*innen, die durch eine Nachrückung einen Studienplatz erhalten, werden bis spätestens 13. September 2024 per E-Mail verständigt und müssen bis spätestens 16. September 2024  die Inanspruchnahme des Studienplatzes bekannt geben. Eine weitere Veröffentlichung erfolgt nicht.

Kontakt

 
T: +43 316 385 73688 oder 71614