Der Betriebsrat vertritt das wissenschaftliche Personal der Medizinischen Universität Graz. Der Betriebsrat ist weisungsungebunden, trifft als Kollegialorgan seine Entscheidungen mit der Mehrheit seiner Mitglieder und ist ehrenamtlich und unentgeltlich tätig. Er hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer*innen im Betrieb wahrzunehmen, zu fördern und darauf zu achten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verträge, Erlässe und Verordnungen eingehalten und durchgeführt werden.