Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) gilt als Ansprechpartner u.a. bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung sowie bei Problemen mit sexueller oder geschlechtsbezogener Belästigung im Zusammenhang mit einer Berufstätigkeit oder einem Studium an der Universität. Die Hauptaufgabe des AKGL ist es, Diskriminierungen durch Universitätsangehörige entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in Fragen der Gleichbehandlung sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen (§ 42 Abs. 1 UG). Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben sind dem Arbeitskreis weitgehende Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte eingeräumt.