Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat und dem Senat oberstes Leitungsorgan der Med Uni Graz und hat Aufsichts- und Steuerungsaufgaben. Er setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen, die für eine Funktionsperiode von fünf Jahren im Amt sind. Die Mitglieder werden zu gleichen Teilen vom Senat der Med Uni Graz sowie von der Bundesregierung bestellt und wählen gemeinsam ein siebentes Mitglied. Der Universitätsrat fungiert in Erfüllung seiner Aufgaben auch als Schnittstelle zur öffentlichen Hand und zur Gesellschaft. Die Aufgaben des Universitätsrats sind in § 21 UG geregelt.
Die aktuelle Funktionsperiode läuft von 01.März 2023 bis 29.Februar 2028.