Die Stabsstelle Compliance ist für die Implementierung, Sicherstellung und Dokumentation des Compliance-Management-Systems nach Vorgaben der Rektorin*des Rektors/Rektorates zuständig und diesen berichtspflichtig.
„Unter einem Compliance Management System (CMS) sind die auf der Grundlage von festgelegten Zielen eingeführten Grundsätze sowie organisatorische und prozessuale Maßnahmen eines Unternehmens zu verstehen, die auf die Sicherstellung eines regelkonformen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter und der Mitarbeiter des Unternehmens sowie ggf. von Dritten abzielen. Ziel ist die Einhaltung bestimmter Regeln und damit auch die Verhinderung von wesentlichen Regelverstößen. Das CMS zielt hierbei auf wesentliche Compliance-Risiken des Unternehmens ab.“
Quelle: Institut der Wirtschaftsprüfer, IDW PS 980