Ethikkommission

Ethikkommission

Die Ethikkommission der Medizinischen Universität Graz wurde auf Basis des Universitätsgesetzes 2002 eingerichtet und ist Leit-Ethikkommission für multizentrische Arzneimittelprüfungen.

Die Ethikkommission beurteilt klinische Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandte medizinische Forschung am Menschen unter Beachtung der Grundsätze der Deklaration von Helsinki, der ICH-GCP Guidelines und unter Einhaltung der einschlägigen Regelungen des österreichischen Arzneimittelgesetzes, des österreichischen Medizinproduktegesetzes, des Stmk. Krankenanstaltengesetzes, des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten sowie aller anderer in Betracht kommenden einschlägigen Rechtsvorschriften auf ihre ethische Unbedenklichkeit.

Die Ethikkommission ist beim Office for Human Research Protections des US Departments of Health and Human Services registriert: IRB00002556.
 

Geschäftsstelle

 
Neue Stiftingtalstraße 6 - West, Q 04
8010 Graz
T: +43 316 385 71400

Campus Med Uni Graz | Foto: David Schreyer

Erreichbarkeit

  • Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 14.00 Uhr
  • Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr
  • Außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung
     
  • Die Behandlung von Anträgen erfolgt im Regelfall in den Sitzungen der Ethikkommission, die monatlich stattfinden. Die Sitzungen der Ethikkommission sind nicht öffentlich. Werden Antragsteller*innen und/oder Prüfarzt*innen zur Sitzung eingeladen, können bis zu drei Projektmitarbeiter*innen mitgebracht werden. Vertreter*innen des*der Sponsors*Sponsorin werden auf Wunsch im Rahmen der Sitzung bei der Behandlung des betreffenden Antrages Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben.
Sitzungen

Sitzungen

Entsprechend der Geschäftsordnung müssen alle Auskunftspersonen, ebenso wie befangene Kommissionsmitglieder während der internen Diskussion und der Beschlussfassung der Kommission den Sitzungsraum verlassen. Antragsteller*innen bzw. Prüfärzt*innen werden im Falle der Anwesenheit das Ergebnis der Beratungen sofort mitgeteilt. Der Beschluss wird schriftlich üblicherweise spätestens zwei Tage nach der Sitzung ausgestellt. Sollten in der Sitzung Änderungen/Ergänzungen des Protokolls, der Patient*inneninformation, etc. beschlossen werden, müssen diese innerhalb einer Frist von drei Monaten vorgelegt werden, anderenfalls gilt das Projekt als zurückgezogen und muss gegebenenfalls neu eingereicht werden.